
Transporte von Betäubungsmitteln
Da es sich bei Betäubungsmitteln um kontrollierte Substanzen handelt, die ein hohes Missbrauchspotenzial und Abhängigkeitspotenzial besitzen, muss der Betäubungsmittelverkehr aufgezeichnet und überwacht werden. Unter allen Umständen muss sichergestellt werden, dass Betäubungsmittel nicht an unbefugte Personen geraten. Um dies zu verhindern und sicherzustellen, dass Betäubungsmittel nur medizinisch sinnvoll eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber umfangreiche Bestimmungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erlassen. Das BtMG enthält unter anderem Vorschriften zum Schutz vor dem Zugriff unbefugter Personen, zur Nachweisführung des Verbrauchs und zur kontrollierten Vernichtung. Diese und weitere Vorschriften sind fester Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystem und unserer Prozesse. Gemäß §15 des Betäubungsmittelgesetzes hat jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Aufgrund dessen erfordert der Transport von Betäubungsmitteln größte Sorgfalt und besondere beziehungsweise höhere Sicherheitsvorkehrungen, dem wir als Unternehmen mit unserer Kompetenz, Qualität und insbesondere mit unseren Sicherheitsvorkehrungen nachkommen.
Unsere Sicherheitsvorkehrungen

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